Immer mehr Unternehmen dokumentieren ihre ökologischen, sozialen und ökonomischen Standards und Leistungen in Nachhaltigkeitsberichten. Um Nachhaltigkeitsberichte glaubwürdig zu gestalten, empfiehlt sich eine neutrale Zertifizierung und Testierung durch TÜV NORD Austria.
Der Prüfung zugrunde liegen die internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI), die in Zusammenarbeit von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erarbeitet wurden.
Gefordert sind neben einer umfassenden Darstellung des Unternehmensprofils
In den USA ist die Testierung von Nachhaltigkeitsberichten durch externe Experten bereits weit verbreitet und setzt sich nun auch in Deutschland und Europa durch. Für die Testierung von Nachhaltigkeitsberichten in Europa eignet sich die Vergehensweise gemäß der EG-Verordnung Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagementsystem und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Um die Anforderungen von EMAS zu erfüllen, müssen Unternehmen eine Umwelterklärung vorlegen, die von einem Umweltgutachter validiert wird. TÜV NORD ist nach dem deutschen Umweltauditgesetz für diese Validierungen zugelassen. Die an EMAS teilnehmenden Unternehmen sind öffentlichkeitswirksam im Europäischen EMAS-Verzeichnis registriert.
Die mit der Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters versehene Umwelterklärung eignet sich als zentraler Baustein für einen Nachhaltigkeitsbericht, der sich um soziale Unternehmensaktivitäten nach den GRI-Kriterien und Arbeitsschutzanforderungen ergänzen lässt. Die ökonomische Seite lässt sich anhand wirtschaftsrechtlich geprüfter Geschäftsberichte integrieren. So ergibt sich insgesamt ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsbericht, dessen drei Komponenten Ökonomie, Ökologie und Soziales umfassend von nachweislich qualifizierter, externer Seite geprüft wurden.