Einheitenzertifikat für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Zertifizierung von Erzeugungseinheiten gemäß Mittelspannungsrichtlinie

Bevor Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist werden darf, muss der Betreiber der jeweiligen Erzeugungsanlage zukünftig ein so genanntes Einheitenzertifikat vorlegen. Schon lange fordern Netzbetreiber diesen Nachweis, mit dem die System stabilität gesichert werden soll; ab April 2011 ist er für die Abrechnung des so genannten Systemdienstleistungsbonus vorgeschrieben. TÜV NORD Austria bietet die entsprechende Zertifizierung und ebnet so den Weg ans Netz.

Bescheinigung von Kraftwerkseigenschaften

Grundlage sind die Mittelspannungsrichtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie die Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW). Die Überprüfung bescheinigt Erzeugungseinheiten und -anlagen wie Blockheizkraftwerken, Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, dass sie bestimmte Kraftwerkseigenschaften erfüllen und zur Netzstabilität beitragen. Voraussetzung ist neben der Erfüllung der genannten Richtlinien die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems beim Hersteller. Außerdem muss die betreffende Erzeugungsanlage durch ein akkreditiertes Prüflabor vermessen werden; diese Dienstleistung vermittelt die TÜV NORD Gruppe auf Wunsch.Das Zertifikat ist fünf Jahre lang gültig; jährlich werden Überwachungen vor Ort durchgeführt.

Zum Portfolio von TÜV NORD Austria gehört auch eine Zertifizierung nach Transmission Code. Somit können auch Erzeugungseinheiten, die an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen werden sollen, zertifiziert werden.

Isabella KaufTÜV NORD Austria GmbH
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