Beschwerden

Alle am Zertifizierungsprozess oder am Zertifizierungssystem beteiligten oder interessierten Parteien haben die Möglichkeit, sich bei TÜV NORD Integra zu beschweren, wenn sie mit der Qualität der Zertifizierungs- und/oder Auditleistungen von TÜV NORD Integra nicht zufrieden sind. Zu diesen Parteien können gehören: auditierte oder zertifizierte Kunden, Eigentümer von Zertifizierungssystemen, relevante Berufsverbände, andere relevante Organisationen oder Personen usw.

TÜV NORD Integra hat ein detailliertes Verfahren für die Behandlung solcher Beschwerden. Sie können mit einer ersten Antwort mit Empfangsbestätigung innerhalb von 10 Tagen rechnen, sofern das Zertifizierungsprogramm nichts anderes vorsieht.
Nach der weiteren Analyse der Ursache und der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen wird TÜV NORD Integra den Beschwerdeführer so weit wie möglich über den Verlauf und den Abschluss des Verfahrens informieren.