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Biogas

Nachweis für Vergütungsansprüche von Biogasanlagenbetreibern

Biogasanlagenbetreiber können vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren. Sie erhalten Vergütungen, wenn sie die Einhaltung aller geforderten Richtlinien und Grenzwerte in ihrem Betrieb nachweisen können. Für diese Prüfung sind ausschließlich Umweltgutachter zugelassen.

TÜV NORD verfügt als Umweltgutachterorganisation über die gesetzlichen Voraussetzungen, Vergütungsansprüche von Biogasbetreibern zu prüfen. Mit dem Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben des EEG 2009 besteht Anrecht auf folgende Boni/Vergütungen:

  • Technologie-Bonus
  • Kraft-Wärme-Kopplung-Bonus (KWK-Bonus)
  • Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus)
  • Güllebonus
  • Landschaftspflegebonus

Die Vorteile des Nachweises durch TÜV NORD liegen auf der Hand. In erster Linie sprechen Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit für die Durchführung dieser Maßnahmen, da die Vergütungen nach dem EEG 2009 wirtschaftlich äußerst interessant für alle Biogasanlagenbetreiber in Deutschland sind.

Bundesweit steht nur eine begrenzte Anzahl von Umweltgutachtern zur Verfügung. Über die Umweltgutachterorganisation von TÜV NORD kann diese Dienstleistung schnell und unproblematisch erbracht werden. Unsere Umweltgutachter verfügen über fundiertes Wissen, sind unabhängig und sind festangestellte Mitarbeiter der TÜV NORD Gruppe.

Ihr Weg zum Nachweis

1

01

Dokumentenprüfung (technische Unterlagen der Biogasanlage, Einsatzstofftagebuch, Lieferscheine, Wiegescheine, Rechnungen u.a.)

2

02

Technische Begehung der Anlage

3

03

Erstellung eines Gutachtens

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Isabella Kauf

Leitung Geschäftsbereich Systemzertifizierungen, TÜV NORD Austria GmbH