NIEUWSBRIEF BIO juli 2022

Zukauf von nichtbiologischen Tieren: Umstellungszeitraum und Bedingungen

Wenn nichtbiologische Tiere auf dem biologischen Betrieb gekauft werden, muss je nach Tierart eine Umstellungszeitraum durchlaufen werden. Zusätzlich zu diesem Zeitraum gibt es auch Bedingungen, die den Kauf legitimieren. Während dieses Umstellungszeitraums werden die Tiere nach dem biologischen Lastenheft aufgezogen.

Tierart

Unterkategorie

Bedingung

Umstellungszeitraum

Rinder/Equidae

Männliche Zuchttiere

 

 

Fleisch: 12 Monate (und min. 3/4 der Lebensdauer)

Milch: 6 Monate

Nullipara-Färsen

Vergrößerung und Erneuerung des Bestandes, maximal 10 %* der erwachsenen Tiere pro Jahr**.

Kälber und Fohlen

Jünger als 6 Monate, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Hirsche

Nullipara-Färsen

Vergrößerung und Erneuerung des Bestandes, maximal 20 %* der erwachsenen Tiere pro Jahr**.

 

12 Monate

Kälber

Jünger als 6 Monate, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Schweine

Nullipara-Säue

Vergrößerung und Erneuerung des Bestandes, maximal 20 %* der erwachsenen Tiere pro Jahr**.

 

6 Monate

Ferkel

< 35 kg, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Schafe und Ziegen

Nullipara-Tiere

Vergrößerung und Erneuerung des Bestandes, maximal 20 % der erwachsenen Tiere pro Jahr**.

 

6 Monate

Lämmer und Ziegen

< 60 Tage alt, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Legehennen

Küken

< 3 Tage alt zum Zeitpunkt des Kaufs. Der Antrag sollte sowohl bei Masthähnchen als auch bei Legehennen vor jeder Runde erfolgen.

6 Wochen für die Eierproduktion

10 Wochen für die Fleischproduktion

Strauße

Nullipara-Tiere

Maximal 10 %* der erwachsenen Tiere pro Jahr.

 

8 Monate

Küken

< 3 Tage alt beim Kauf, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Kaninchen

Nullipara-Tiere

Maximal 20 %* der erwachsenen Tiere pro Jahr.

 

3 Monate

 

Junge Kaninchen

< 3 Monate, zum ersten Mal in der Zusammensetzung des Viehbestands.

Notlage

Im Falle einer hohen Sterblichkeitsrate von Tieren aufgrund von Gesundheitsproblemen oder einer Notlage kann der Viehbestand oder die Herde erneuert oder mit nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren ergänzt werden, wenn keine ökologischen/biologischen Tiere verfügbar sind. Die flämische Regierung kann hierfür eine befristete Genehmigung erteilen.

* Dieser Prozentsatz kann in den folgenden Fällen auf 40 % erhöht werden, und zwar immer nach Genehmigung durch die flämische Regierung:

     - Der Betrieb wird erheblich erweitert.
     - Wenn Sie den Betrieb auf eine andere Rasse umstellen.
     - Nach der Genehmigung durch die flämische Regierung gründet der Betrieb einen neuen Zweig für die Viehzucht.
     - Wenn Rassen in Gefahr sind, für die Landwirtschaft verloren zu gehen. Im letzteren Fall könnten die Tiere bereits geworfen haben.
     - Für diese größeren Erweiterungen ist das Formular „Zukauf von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren“ auf Anfrage bei TÜV NORD Integra erhältlich.

** Für Einheiten mit weniger als zehn Pferden und Rindern ist die Erneuerung auf ein Tier pro Jahr beschränkt.

*** Für Einheiten mit weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen ist die Erneuerung auf ein Tier pro Jahr beschränkt.