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REACH – Chemikalien unter die Lupe genommen

Neue Registrierungspflicht für Hersteller, Importeure und Verwender

Proben im Autosampler
Proben im Autosampler
 
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Durch Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien können die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachteilig beeinflusst werden.

Dem will die EU mit der am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
begegnen.

Mit REACH werden in den nächsten elf Jahren mindestens 30.000 bisher nicht registrierte Chemikalien - so genannte Altstoffe - in einer Datenbank bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki registriert und in Hinblick auf den geplanten Verwendungszweck anhand ihrer physikalisch-chemischen aber auch toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften bewertet werden. Der Umfang der Anforderungen richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und der Einsatzmenge der Stoffe.

Was heißt das konkret
  • Hersteller und Importeure sind für die Registrierung verantwortlich, wenn sie mit chemischen Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen - mit einer Jahresproduktion größer 1 Tonne - umgehen, die seit 1981 auf dem Markt sind.
  • Anwender können ebenfalls betroffen sein. Sie müssen die vorgesehene Verwendungsart mit der vom Hersteller/Importeur zugelassenen Verwendungsart abgleichen und ggf. selber eine Registrierung vornehmen.
  • Während die meisten Stoffe bei der Chemikalienagentur lediglich registriert und nach ihrem Gefährdungspotenzial bewertet werden müssen, ist für die zukünftige Verwendung besonders riskanter Stoffe (ca. 3.000 krebserregende und erbgutverändernde Stoffe) ein umfangreiches und kostenintensives Zulassungsverfahren erforderlich.
  • Bestimmte Stoffgruppen wie Abfälle, Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika fallen im allgemeinen nicht unter den Anwendungsbereich von REACH.
  • Abhängig vom Risiko und der Menge des vermarkteten Stoffes müssen umfangreiche Unterlagen bei der ECHA in Form von technischen Dossiers oder Sicherheitsberichten eingereicht werden. Die Unterlagen müssen je nach Mengenstufe neben physikalisch-chemischen Daten auch toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften enthalten.
  • Wer reicht Unterlagen ein?
    1. Hersteller, Importeure (mit Pflicht zur Zusammenarbeit), Kostenaufteilung ist möglich.
    2. Anwender haben die Pflicht zu Abstimmung mit dem Lieferanten über die vorgesehene Verwendungsart, ggf. ist eine eigene Registrierung notwendig.
  • Ablauf?
    1. ab Juni 2007 betriebsinterne Datenerfassung, Klärung des Handlungsbedarfes.
    2. Vorregistrierungsfrist von Juni bis Dezember 2008.
    3. Veröffentlichung der Stoffliste durch die ECHA.
    4. Registrierungsphase von 2010 bis 2018 in Abhängigkeit der Stoffmenge und dem Gefährdungspotenzial des Stoffes.
    5. Zulassung.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Chemikalien-Verordnung REACH:

  • Wir erstellen für Sie ein Stoffinventar über die von Ihnen hergestellten, importierten bzw. vermarkteten Stoffe. Aus diesen Daten ist erkennbar, für welche Stoffe sie letztendlich registrierungspflichtig sein können.
  • Wir klären für Sie den weiteren Handlungsbedarf.
  • Wir sichten für Sie die umfangreichen Umsetzungshilfen des Gesetzgebers.
  • Wir recherchieren für Sie die erforderlichen Daten.
  • Wir erstellen bzw. überarbeiten Ihre Sicherheitsdatenblätter.
  • Wir erstellen die erforderlichen Unterlagen für die Registrierungsdossiers.
  • Wir beraten und unterstützen in der Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Importeur und Anwender.
  • Zur Bestimmung physikalisch-chemischer Daten steht Ihnen die moderne Analytik unseres Institutes für Chemie und Umwelt zur Verfügung.

Seminare zum Thema REACH finden Sie in unserer Online-Seminarsuche.

 

Bei Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

 Hamburg:   Claudius Kahre
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg 
Tel.: 040 8557-2771
 Hannover:    Walter Schmal
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel.: 0511 986-1255

 

 

 

 


 

 


   
  


 

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