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Wie Sie die Deregulierung zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Deregulierung_105

 
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Für Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen oder bei deren Einsatz als Arbeitsmittel für Beschäftigte gilt ab dem 1.1.2008:

Von frei wählbaren zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) dürfen geprüft werden

  • Aufzüge nach Richtlinie 95/16/EG sowie Maschinen im Sinne des Anhangs IV, Buchstabe A Nr. 16 der Richtlinie 98/37/EG ("Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht").
  • Druckgeräte, wie Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln, Füllanlagen, Leitungen unter innerem Überdruck für entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, die Druckgeräte nach 97/23/EG sind.
  • Einfache Druckbehälter nach Artikel 1 der Richtlinie 87/404/EWG.
  • Anlagen in explosionsgefährderten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen der Richtlinie 94/9/EG darstellen oder enthalten.
  • Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 l , Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 l/h, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden.
Entlasten Sie sich bei der Eigenverantwortung,
denn TÜV NORD prüft nicht nur sondern achtet - wo notwendig - auch auf die
Einsatzbedingungen, das Umfeld und die möglichen Wechselwirkungen. Das können
unsere über 1.000 Sachverständigen besonders effizient, denn sie kennen ihre Anlagen seit
der Inbetriebnahme.

Profitieren Sie weiterhin vom erfahrenen Service-Anbieter,
denn qualifizierte Teamassistentinnen sorgen für die Berücksichtigung Ihrer Wünsche und eine
reibungslose Auftragsabwicklung. Über das TÜV NORD-Kundenportal haben Sie jederzeit
Zugriff auf alle Angaben, die Sie zur Koordination von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
benötigen. Aufbau, Abläufe und Qualifikationen sind bei TÜV NORD hoch entwickelt.

Freuen Sie sich auf Kombi- und Paketpreise,
denn das wird jetzt möglich. TÜV NORD wird Ihnen diese Freiräume erschließen, ohne am Wichtigsten zu sparen; der Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Überwachungsbedürftigen Anlagen.

Für Sie bedeutet die Deregulierung bei der technischen Überwachung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
erstens mehr Eigenverantwortung,
zweitens neue Anbieter und
drittens freie Preisgestaltung.

Das Prüfmonopol darf fallen – die Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Anlagen nicht.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – das Kontaktformular finden Sie hier.

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